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Gutscheine bis zu 30 Jahre gültig
Unbefristet ausgestellte Gutscheine sind generell 30 Jahre gültig. Ist der Gutschein befristet, darf die Frist nicht zu knapp bemessen sein. Das hat das Landgericht München entschieden (AZ. 7 O 2109/95). Nach Meinung der Richter muß die Frist mindestens zehn Monate betragen. Käufer eines Gutscheins sollten eine länger Gültigkeitsdauer aushandeln.