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Neuer Stromvertrag: Darauf sollten Sie achten
- Lassen Sie sich derzeit nur auf kurze Vertragslaufzeiten von höchstens einem Jahr ein.
- Holen Sie vor dem Wechsel Ihres Stromversorgers mehrere Angebote ein.
- Fragen Sie genau nach, ob im Angebot alle Preisbestandteile aufgeführt sind. Dazu gehören: Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis, Preis für die Durchleitung einschließlich Konzessionsabgabe, manchmal Extrakosten bei Mindermengenabnahme sowie auch Stromsteuer und Mehrwertsteuer.
- Achten Sie darauf, daß ein konkreter Termin für den Beginn der Stromlieferung genannt wird.
- Der neue Stromlieferant sollte auch eine umfangreiche Beratung anbieten, zum Beispiel bei Fragen zur Kündigung des alten Stromvertrags.