*Spar-Chance. Wie Bafög-Bezieher, die besondere Voraussetzungen erfüllen, die Darlehnssumme des jeweiligen Rückzahlungsbetrag senken können.
*Zeitbonus. EUR 5.000,- weniger muß zurückzahlen, wer mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer sein Studium abschließt. Bei zwei Monaten gibt es immer noch EUR 2.000,- Erlaß (gilt ab EUR 4.000,- Darlehnssumme).
*Kinderbetreuung. Wenn der Schuldner weniger als EUR 1.405 netto im Monat verdient und ein Kind unter zehn Jahren betreut, sinkt die Schuld jeden Monat automatisch um den jeweiligen Rückzahlungsbetrag - ohne daß der Ex-Student dafür zahlen muß.
*Behinderte können einen Teilerlaß Ihrer Bafög-Schulden in Anspruch nehmen.
*Leistungsbonus. Absolventen, die zu den 30 Prozent mit den besten Abschlußzeugnissen zählen, bekommen ein Viertel ihrer Darlehnsschuld erlassen. Seit Oktober 1993 muß man dafür sein Studium aber auch noch “pünktlich” abschließen - sonst gibt es Abzug beim Erlaß.